Falscher Alarm: Lithium-Ionen-Batterien nur als Fracht verboten

Die Meldungen, wegen Brandgefahr dürften Passagiere keine Lithium-Batterie-betriebenen Geräte mehr mit ins Flugzeug nehmen, stimmen nicht.
Lithiumion_Batteries

Auf mehreren Newsportalen geistern dieser Tage Meldungen herum, ein neues Verbot von Lithium-Ionen-Batterien im Frachtraum schränke die Mitnahme von Laptops und Smartphones von Passagieren ein. Dem ist nicht so! Die neue Regelung, die ab 1. April 2016 gilt und von den meisten Airlines ohnehin schon seit mehreren Monaten praktiziert wird, bezieht sich auf reine Lithium-Ionen-Batterien als Fracht in Passagierflugzeugen. Dies bestätigt auch die Swiss auf Anfrage von TI-News.

Seit Oktober 2015 habe man sich innerhalb der Lufthansa Gruppe für eine verschärfte Regelung entschieden, heisst es beim Schweizer Homecarrier. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine reinen Lithium-Ionen-Batterien mehr als Frachtsendungen angenommen. Grund: Brandgefahr. Hinsichtlich Passagier-Gepäck gelten bei der Swiss weiterhin die bisherigen Regelungen. Schwache Lithium-Ionen-Batterien sind im eingecheckten Gepäck nur dann erlaubt, wenn sie in Geräten wie beispielsweise Handy oder Laptop eingebaut sind. Ersatzbatterien (inkl. Powerbank) sowie E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.