Fluggastrechte in Europa weder bekannt noch genutzt

83 Prozent der Flugreisenden in Europa kennen ihre Passagierrechte nicht.
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83% der Flugreisenden in Europa kennen ihre Passagierrechte nicht, obwohl die europäische Fluggastrechteverordnung bereits 2004 beschlossen wurde. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser Wert aber um 2 Prozentpunkte verbessert. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Airhelp.

Dabei hat laut eigenen Angaben knapp jeder vierte europäische Flugreisende (23%) in den vergangenen drei Jahren einen Flugausfall, eine Verspätung von mindestens drei Stunden oder eine Nichtbeförderung z.B. aufgrund von Überbuchung erlebt. Diese Szenarien berechtigen Passagiere unter Umständen zu einer Entschädigung in Höhe von bis zu EUR 600 pro Person.

Passagiere nehmen Rechte aufgrund fehlender Aufklärung nicht wahr

Der Umfrage zufolge fordert jedoch jeder dritte Passagier (33 Prozent) seine Entschädigung nicht ein. Selbst, wenn er der Meinung ist, dass ihm ein Ausgleich zustünde. Hauptursache dafür ist unter anderem, dass die Betroffenen nicht wissen, wie sie ihr Recht geltend machen. Innerhalb Europas ist das für ein Viertel aller Befragten (25%) ein Hindernis.

Das liegt unter anderem daran, dass betroffene Passagiere nicht von den Airlines über ihre Rechte informiert werden, obwohl diese gesetzlich dazu verpflichtet sind. In Europa wurden nur 22% der Passagiere je von einer Airline über ihre Rechte aufgeklärt. «Dass 83% der europäischen Befragten ihre Rechte nicht kennen, verwundert nicht. Denn kaum eine Airline informiert ihre Passagiere darüber», kommentiert Christian Leininger, Airhelp-Rechtsanwalt und führt fort:

«Wer von Verspätungen oder Ausfällen betroffen ist, sollte seinen Flug in jedem Fall überprüfen lassen. Bei AirHelp können betroffene Passagiere dies kostenfrei tun und erhalten bei der Durchsetzung gegen die Konzerne professionelle Unterstützung, ohne dafür ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir zudem ganz genau, wie wir mit welcher Fluggesellschaft umgehen müssen, um den Forderungsprozess effizient und effektiv abzuwickeln.»

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmässige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Aussergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. (TI)