Flughafen Bern: Grünes Licht für Ausbau

Die Suche nach Investoren kann nun intensiviert werden.
Flughafen Bern

Das Bundesverwaltungsgericht hat – entgegen der Mitteilung der Beschwerdeführenden (kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF und VCS des Kantons Bern) – die Beschwerde der Gegner in sämtlichen wesentlichen Punkten abgewiesen und damit grünes Licht für die 4. Ausbauetappe gegeben. Das erklärt die Direktion des Flughafens Bern in einer Mitteilung. Insbesondere seien die beantragte Koordination mit anderen laufenden Verfahren, eine Überarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes sowie die Rückweisung an die Vorinstanz abgewiesen worden, zusammen mit weiteren sieben Begehren.

Mathias Gantenbein, CEO der Flughafen Bern AG, freut sich: «Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung der 4. Ausbauetappe. Die Suche nach Investoren kann damit intensiviert werden.» Die Flughafen Bern AG wurde aber verpflichtet, das Betriebsreglement bei der nächsten ordentlichen Änderung mit zwei operationellen Bestimmungen betreffend rollenden Starts und der Benutzung der Schubumkehr zu ergänzen. Der Flughafen-Direktor dazu: «Die Bestimmung zur Schubumkehr ist für den Flughafen Bern bereits heute sinngemäss im Luftfahrthandbuch für Piloten enthalten, diejenige zu den rollenden Starts wird von den Piloten wenn immer möglich bereits aus eigenem Interesse angewendet.»

Die Beschwerde gegen das Betriebsreglement, welche parallel geführt wurde, habe das Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen. Sofern keine Beschwerde vor Bundesgericht erfolge, trete das überarbeitete Betriebsreglement der Flughafen Bern AG in Kraft, heisst es in der Mitteilung weiter.