Flughafen Bern kann neues Anflugverfahren realisieren

Das Unternehmen begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Flughafen Bern
Un accès rapide et des formalités réglées en quelques minutes à Berne. © Flughafen Bern-Belp.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Oktober 2019 sein Urteil betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf der Piste 32 gefällt und die Flughafen Bern AG sowie alle weiteren Parteien darüber in Kenntnis gesetzt. Die Flughafen Bern AG ist erfreut über die Beurteilung des Vorhabens, mit welchem Lärm- und Umweltschutz dank neuer Technologien verbessert werden können

Aufgrund des neuen Einsatzes neuer Technologien ist es mittelfristig möglich, das bestehende Anflugverfahren abzulösen. Dadurch können einerseits der Lärm- und Umweltschutz verbessert und andererseits kann der Südanflug sicherer und robuster gestaltet werden. Zudem werden Siedlungsgebiete wie die Stadt Bern oder Muri entlastet, ohne dass im Raum Emmental/Berner Oberland die Belastung signifikant zunimmt.

Über den Zeitpunkt der Einführung des neuen Verfahrens wird entschieden, sobald das Urteil rechtskräftig wird.(TI)