Flughafen Lugano ist wieder zertifiziert

Der Flugbetrieb kann weiter gehen. Linienverkehr gibt es derzeit nicht.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Sicherheitsprozesse am Flughafen Lugano-Agno für ausreichend erklärt. Damit erhält der Flughafen nach 2016 erneut das Zertifikat der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), wie der Bund am Donnerstagnachmittag mitteilte. Damit kann der Flughafen Lugano-Agno weiter betrieben werden. Linienverkehr findet derzeit und auf absehbare Zeit allerdings nicht mehr statt.

Seit Anfang Juni 2020 wird der Flughafen von der Stadt Lugano, dem Konzessionär des Flughafens, verwaltet. Die vorherige Betreibergesellschaft wurde liquidiert. Der Wechsel in der Leitung hat zu Veränderungen im Management, zu einem Personalabbau und zu einer neuen Organisationsstruktur geführt.

Stadtpräsident Marco Borradori: «Der Erhalt der EASA-Zertifizierung zeugt von der Professionalität, mit der die Stadt Lugano und das neue Management daran arbeiten, die Kontinuität des Flughafens Lugano zu gewährleisten. Es wurden optimale Lösungen gefunden, um – wenn auch in vorübergehender Form und mit einigen Einschränkungen bei der Öffnung – die Verwaltung des Flughafens zu gewährleisten und die Übergabe der Struktur an Privatpersonen zu erleichtern. Unser Ziel ist es, den Wert des Flughafens zu steigern, indem wir die Chancen und Vorteile für Unternehmen und Einzelpersonen, die sich um ihn herum bewegen, erhöhen. Der Flughafen Lugano bleibt ein wichtiges Element der regionalen und kantonalen Entwicklungspolitik, da er einen Wettbewerbsvorteil für die Förderung unseres Territoriums darstellt.»

Die Stimmbevölkerung hätte Ende April über ein kantonales und ein kommunales Referendum gegen die weitere Finanzierung des Flughafens durch Kanton und Stadt befinden müssen. Die Abstimmungen waren wegen der im Tessin besonders stark grassierenden Covid-19-Pandemie verschoben worden. Weil die Betreibergesellschaft aber das Handtuch warf, wurden sie hinfällig. Die Linke hatte die Referenden ergriffen. (TI)