Für die Hamburger Passagiere gibt’s keine Entschädigung

Ein Stromausfall ist ein aussergewöhnlicher Umstand – die Fluggesellschaften müssen keine Ausgleichszahlungen tätigen.
Gute Zahlen für die meisten Airlines

Nun ist klar, weshalb am letzten Sonntag am Hamburg Airport ab 10.00 Uhr der Strom ausfiel. Eine schadhafte Isolierung an einem Kupferkabel führte zu einem heftigen Kurzschluss in der Stromversorgung des Blockheizkraftwerkes und legte den Flughafen für Stunden lahm, wie der Hamburg Airport mitteilt.

Inzwischen läuft der Flugbetrieb wieder normal und alle Flügen können planmässig starten und landen. Passagiere, die aber von einem Flugausfall am Sonntag betroffen waren, können nicht auf eine Entschädigung hoffen. Laut einem von der «FVW» befragten Rechtsexperten handelt es sich bei einem Stromausfall um einen aussergewöhnlichen Umstand, der laut EU-Recht keine Ausgleichszahlungen nach sich zieht. Allerdings ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, für die Passagiere eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren, etwa einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Und sie muss ihre Kunden bei Bedarf in einem Hotel unterbringen. Handelt es sich um eine Pauschalreise, muss der Reiseveranstalter sich darum kümmern, dass der Kunde auf alternativen Wegen ans Ziel gelangt. (TI)