IAG bemüht sich um EU-Status der Tochter Iberia

Die britische Luftfahrtgruppe trifft Vorkehrungen für den Brexit.
© Iberia British Airways IAG

Der nahende Brexit lässt die britische IAG aktiv werden. Medienberichten zufolge steht die Gruppe in Kontakt mit der spanischen Regierung und der EU-Kommission. Dabei geht es darum, ob Iberia weiter als europäische Airline gelten darf.

«Die EU-Kommission hat die Nachricht (dass Iberia sich um die Klärung ihres Status nach dem Brexit bemüht, Anm. d.R.) mit Genugtuung aufgenommen», zitiert die Tageszeitung «El País» aus einem Brief des spanischen Infrastrukturministeriums an Iberia-Chef Antonio Vázquez. «Weil sie nicht wusste, ob die IAG aktiv genug daran arbeitet, diese aussergewöhnliche Situation zu meistern».

Anfang November stellte das IAG-Management seinen Aktionären ambitionierte Wachstumspläne bis 2023 vor – und klammerte den Brexit darin völlig aus. Iberia soll dazu vor allem auf den Routen nach Lateinamerika zum Wachstum der IAG beitragen.

Grossbritannien als Drittstaat

Laut «El País» bemüht sich IAG nun darum, dass die EU-Kommission die Airline als europäisches Unternehmen anerkennt. Eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt sie: Ihr Sitz ist in Madrid. Die zweite wichtige Voraussetzung erfüllt Iberia jedoch nicht: Die Airline gehört zu 55 % britischen Eignern. Um nach EU-Recht als europäische Airline zu gelten, dürfte sie maximal zu 49 % im Besitz von Eignern aus Drittstaaten sein. Und nach dem Brexit gälte Grossbritannien als Drittstaat.

Wie die IAG dieses Dilemma bis Ende März lösen will, lässt sie bisher offen. «Wir vertrauen darauf, dass wir die europäischen und britischen Eigentums- und Kontrollregeln nach dem Brexit erfüllen werden», zitiert «El País» einen Sprecher. Die britische Gruppe zeigt sich auch zuversichtlich, was eine Einigung zwischen der EU und Grossbritannien für die Airlinebranche betrifft: «Die EU und Grossbritannien haben zugesagt, dass sie eine Regelung treffen werden, damit die Flüge weiterhin abheben können», so der IAG-Sprecher. (TI)