Ju-Air fliegt wieder – unter neuen Auflagen

Unter anderem wurde die Mindestflughöhe verdoppelt.
© Ju-Air

Die Ju-Air hat die vorsorglichen Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) für eine Wiederaufnahme ihres Flugbetriebs zustimmend zur Kenntnis genommen und wird sie vollumfänglich erfüllen. Wie in einer entsprechenden Medienmitteilung zu lesen ist, basieren die Auflagen zu einem grossen Teil auf Vorschlägen, welche die Ju-Air selbst dem Bundesamt gemacht hatte. Der Flugbetrieb wird heute Freitag, 17. August, wieder aufgenommen.

Und das sind die Auflagen:

  • Die beiden verbleibenden Flugzeuge müssen eine Höhe über der gesetzlich vorgeschriebenen Flughöhe einhalten. Konkret wird die Mindestflughöhen über unbewohnten Gebiet von 150 auf 300 Meter, über bewohntem Gebiet von 300 auf 600 Meter verdoppelt.
  • Beide Flugzeuge müssen in Zukunft ein Gerät an Bord haben, welches die GPS-Daten aufzeichnet. Dieses muss dann jeden Flug aufzeichnen, damit eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute möglich ist.
  • Neu müssen die Passagiere während des ganzen Fluges angeschnallt auf ihren Plätzen sitzen bleiben. Im Flugzeug herumlaufen oder ins Cockpit gehen ist nicht mehr erlaubt.

Nach dem tragischen Absturz einer Ju-Air-Maschine am 4. August 2018 mit 20 Toten hatte das Bazl zusammen mit der Ju-Air und der Sicherheits-Untersuchungsstelle Sust die Situation überprüft. Da es keine Hinweise auf generelle technische Probleme gab, wurde von einem Grounding der restlichen Flotte abgesehen. «Da es noch keine konkreten Hinweise auf die Unfallursache gibt, ist es richtig, sich Gedanken über vorsorgliche, zusätzliche Sicherheitsmargen zu machen. Das haben wir getan und dem Bazl entsprechende Vorschläge gemacht», erklärt Kurt Waldmeier, CEO der Ju-Air. Das Bazl habe sie geprüft, ergänzt und als Auflagen erlassen. Man begrüsse das rasche Handeln des Bundesamts und werde die Auflagen ohne Ausnahme erfüllen. (TI)