Keine Strafe für ehemalige Swissair-Chefs

Das Bundesgericht sieht keine pflichtwidrige Handlung.
Swissair Grounding
Swissair Grounding © Werner Loosli, Flughafen Zürich

Obwohl interne Darlehen nach dem Zusammenbruch von Swissair Ende 2001 nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden konnten, haben 15 ehemalige Führungskräfte der Swissair und SAirGroup nicht pflichtwidrig gehandelt.

Zu diesem Urteil kam das Bundesgericht, schreiben diverse Medien. Es hat die Verantwortlichkeitsklage der Swissair-Liquidatorin gegen ehemalige Verwaltungsräte, CEO und CFO wegen Pflichtverletzung in den Hauptpunkten endgültig abgewiesen und damit die Urteile des Zürcher Handelsgerichts vom April 2018 bestätigt. Die Liquidatorin hatte einen Schaden von rund CHF 280 Mio. geltend gemacht. Die Beklagten hätten dafür solidarisch haften müssen. (TI)