Latam duldet Reisebüro-Kreditkarten nur mit Einwilligung

Bei Missachten drohen ADMs oder vergleichbare Forderungen seitens der Airline.

Die Latam Airlines Group hat bezüglich der Änderung an der IATA-Resolution 890 folgende Weisung kommuniziert: Der Kauf von Flugtickets mit Kreditkarten, die dem Reisebüro oder einem Angestellten gehören, muss ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Dies um die Anwendbarkeit des Handelsvertrages der Fluglinie zu gewährleisten. Bei Missachten werde ein Agent Debit Memo (ADM) oder vergleichbare Forderungen seitens Latam ausgestellt.

Die IATA Resolution 890 besagt, dass es einer IATA-Agentur nicht gestattet ist, die eigene Kreditkarte, respektive diejenige eines IATA-Agentur-Mitarbeiters für Ticket- und EMD-Buchungen via GDS zu verwenden. 

Das Thema hatte im Herbst 2017 für Wirbel gesorgt, als die Lufthansa Group kommunizierte, dass die IATA Resolution 890 ab 1. Oktober 2017 konsequent durchgesetzt werde. Im Nachhinein hatte Swiss die Situation aufgeklärt: Der Einsatz der Kreditkarte der IATA-Agentur auf den Eigenvertriebskanälen der Lufthansa Gruppe sei von der Resolution nicht betroffen und daher weiterhin zusätzlich zu den dort angebotenen Zahlungsalternativen möglich (z.B. Sitzplatzbuchung auf swiss.com). (TI)