Lufthansa Gruppe stellt die Refund-Funktion ab

Für stornierte Flüge gibt es damit kein Geld zurück.
Geldflieger
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Grosser Ärger bei den Agenten und Reisebüros: Die Lufthansa Group, und damit auch Swiss, verweigert derzeit die Rückzahlung der Ticketpreise für die Flüge, die sie storniert hat. Und zwar klammheimlich. Sie stellten die Refund-Funktionen im Amadeus, Galileo und anderen Reservierungssystemen seit dem vergangenen Samstag (21.3.) einfach ab. Erst am Montag (23. März) um 11.46 Uhr informierte sie in ihrem Experts-Newsletter, dass sie «die Erstattungsfunktionalität für Tickets» vorübergehend «in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert».

Das heisst, dass die Airline-Gruppe und auch andere Fluggesellschaften den Agenturen keine entsprechende Refunds mehr auszahlen – Geld, auf das die Kunden ein gesetzliches Anrecht haben.  Bereits eingereichte Refunds «werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet», schreibt die Lufthansa Group ohne nähere zeitliche Angaben.

Für die Retailer grenzt dies an Betrug: «Trotz der Bezeichnung ‘UN’ in der Buchung, also Flug ist gestrichen seitens der Airline, kann so das Ticket nicht erstattet werden und der Kunde bzw. das Reisebüro erhält keine Rückzahlung des Flugpreises,» sagt Daniel Schmucki, Acapa Reisen, stellvertretend für viele Agenturen gegenüber TRAVEL INSIDE. Wenn man auf das betrefffende Feld klicke, passiere einfach nichts. «Dies ist bereits seit Samstag (21. März) so», ärgert sich Schmucki. Eine Information seitens der Airlines hat er nicht erhalten. Und wie viele seiner Kollegen weiss er nicht, wie er damit umgehen soll. Die Kunden selber sind noch nicht informiert.

Ob das Vorgehen der Airlines legal ist, muss noch geklärt werden. Aktuell haben gewisse Leistungsträger wie Airlines, aber auch diverse grosse Veranstalter bereits angefangen, für annullierte Reisen den Kunden Gutscheine statt Bargeld zu bieten. Damit wollen sie einen Cash drain verhindern, der ihre Liquidität bedroht. Diese ist nun einfach bei den Reisebüros und Agenten in Gefahr. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat mit dem europäischen Dachverband ECTAA Kontakt aufgenommen zu den Rückzahlungen, die die Fluggesellschaften via BSP zur Zeit unterbinden.

Solange der Kunde den Gutschein akzeptiert, gibt es kein Problem. Besteht der Kunde jedoch auf einer Barauszahlung, gibt es kaum eine gesetzliche Grundlage, ihm diese zu verweigern. Im Gegenteil, der Kunde kann auf Cash-Rückzahlung bestehen. Was derzeit offenbar viele Kunden auch tun. (TI)