Luftverkehrsbehörde: Ryanair soll Passagiere entschädigen

Hunderttausende Fluggäste hätten demnach Anrecht auf je bis zu 600 Euro.
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Die europaweite Streikwelle im Sommer könnte für den Billigflieger Ryanair teuer werden. Die britische Luftverkehrsbehörde CAA kündigt rechtliche Schritte gegen die Airline an, weil diese streikbetroffene Passagiere nicht entschädigen will.

Ryanair beruft sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung, dass Streiks zu den «aussergewöhnlichen Umständen» zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen. Die CAA vertritt hingegen die Auffassung, dass bei diesen Crew-Streiks den Passagieren nach den EU-Richtlinien Entschädigungen zustehen.

Philippe Strässle, Experte des Fluggasthelfer-Portals Airhelp, erklärt in einer Pressemitteilung: «Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.» Ryanair gab zwar bekannt, dass sie ihre Passagiere bei Personalstreiks nicht entschädigen wolle, «doch Ryanair steht nicht über dem Gesetz», so Strässle.

Hunderttausende Passagiere, die von ausgefallenen Ryanair-Flügen aufgrund von Streiks betroffen waren, hätten Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person, ist Airhelp überzeugt. Gleiches gelte für Passagiere, die ihr Ziel aufgrund der Streiks erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichten. Diese Auffassung vertritt jetzt offenbar auch die Luftverkehrsbehörde. (TI)