Ryanair gewinnt gegen Condor

Der Billiganbieter hatte gegen die Millionenhilfen für seine Konkurrenten geklagt.
©Ryanair

Ryanair hat vor dem EU-Gericht (EuG) einen Erfolg gegen staatliche Corona-Hilfen für die deutsche Fluglinie Condor erzielt. Die Richter kippten den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg.

Praktisch hat das aber zunächst keine Folgen: Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. Unmittelbar zurückzahlen muss Condor das Geld somit nicht.

Darlehen im Umfang von 550 Millionen Euro

Deutschland hatte im April 2020 die Beihilfe zugunsten von Condor in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von EUR 550 Mio. Hintergrund waren Schäden durch Streichung oder Verschiebung von Flügen wegen Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie.

Der Billigflieger Ryanair monierte unter anderem Verletzungen des freien Dienstleistungsverkehrs und reichte Klage gegen die Freigabe ein.

Zusammenhang mit Insolvenzverfahren?

Bei Condor hatte sich die Lage durch die der Corona-Krise vorangegangene Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 verschlechtert. Die Airline konnte nur mit – von der EU ebenfalls genehmigten – Rettungsbeihilfen von EUR 380 Mio. weiterarbeiten. Das damals eingeleitete Insolvenzverfahren musste nach Ausbruch der Corona-Krise verlängert werden, weil der neue Eigentümer, das polnische Luftfahrtunternehmen PGL, abgesprungen war.

Die EUR 550 Mio. Staatshilfe beinhalteten auch Kosten, die durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens bei Condor entstanden. Ryanair hatte argumentiert, die Kommission habe nicht erklärt, warum sie beim Berechnen des Schadens für Condor durch die Corona-Krise den verlängerten Insolvenzzeitraum überhaupt einbezogen hätte.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte der Kläger in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. (TI)