Schweiz lockert Finanzanforderungen an die Airlines

Piloten sollen zu Drogen- und Alkoholtests müssen.
©BAZL/OFAC

Nach geltendem Recht müssen Airlines in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen für die folgenden zwölf Monate nachzukommen. Infolge der Corona-Pandemie sind jedoch viele Fluggesellschaften in einer angespannten Liquiditätslage. So auch Swiss und Edelweiss, die Kreditabsicherungen als Hilfsmassnahme des Staates erhalten haben.

Die EU hat die Anforderungen an die Finanzen der Airlines wegen der Corona-Krise inzwischen gelockert. Am Montag hat die Schweiz diese Änderung zusammen mit neuen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Anforderung übernommen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt.  Eine Lockerung ist auch in Bezug auf die Laufzeiten der Verträge für Bodenabfertigungsdienste (Groundhandling) vorgesehen.

Drogen- und Alkoholtest für Piloten

Auf Basis einer neuen, sicherheitsrelevanten Verordnung werden erweiterte Gesundheitsuntersuchungen bei Flugbesatzungsmitgliedern möglich sein. Dazu zählen psychologische Beurteilungen, systematische Tests auf psychoaktive Substanzen sowie die Einführung eines Unterstützungsprogramms. Weiter sollen neu auch stichprobenartige Atemalkoholkontrollen durchgeführt werden. Die Überführung der letztgenannten Vorschrift in das Schweizer Recht erfordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt. Bis dahin werde die entsprechende Bestimmung in der Schweiz nicht anwendbar sein.

Im Bereich der Luftsicherheit soll eine neue Verordnung den Staaten helfen, die neuen ICAO-Standards betreffend nationaler Organisation und zuständiger Behörde sowie präventive Massnahmen im Bereich Cybersicherheit bestmöglich anzuwenden. Darüber hinaus soll Behörden ein pragmatischer und zeitnaher Informationsaustausch mit den verschiedenen beteiligten Akteuren ermöglicht werden.

Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Juli 2020 in Kraft.

Die neuen Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Sie treten am 1. Juli 2020 in Kraft. (TI)