Passagiere haben oft Schwierigkeiten, bei Flugausfällen und Verspätungen die ihnen zustehende Entschädigung der Fluggesellschaft zu erhalten. Das geht aus einem Sonderbericht hervor, den der Europäische Rechnungshof gestern vorlegte. Die Association of Passenger Rights Advocates (Vereinigung zur Verteidigung von Fluggastrechten, APRA) begrüsst den Bericht und bezeichnet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 als «Erfolg für den Verbraucherschutz». Allerdings setzten «zwei Drittel der betroffenen Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch, weil sie der Meinung sind, dass sie damit keinen Erfolg haben werden, oder weil sie ihre Rechte nicht vollständig kennen», erklärte APRA-Präsident Christian Nielsen (Bild).
Der Bericht führe Fälle auf, in denen Passagiere von den Fluggesellschaften ignoriert und abgelehnt wurden, bis sie ein Fluggasthelferportal beauftragten. Erst durch die Intervention der Portale hätten die betroffenen Passagiere die ihnen zustehende Entschädigung erhalten. «Fluggasthelfer-Portale und alternative Streitbeilegungsbehörden schliessen die Durchsetzungslücken im Hinblick der Einhaltung der EU-Fluggastrechte», folgert die APRA aus dem Sonderbericht.
Aus dem Sonderbericht gehe auch hervor, dass der Vorschlag der Kommission zur Senkung der Entschädigungs- und Unterstützungskosten der Fluggesellschaften und zur Verlängerung der entschädigungsberechtigten Verspätungszeiten von drei auf fünf Stunden auf «unzureichenden Daten der Airlines» beruhe. Dieser Teil des Änderungsvorschlags der Kommission sei somit «fehlgeleitet».
Wie APRA schreibt, hat zudem ein kürzlich veröffentlichtes Forschungspapier des Europarates die Wirksamkeit der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zur Verringerung von Flugverspätungen bestätigt. Darin wurde hervorgehoben, wie wichtig die Arbeit der europäischen Entschädigungsbranche ist, um die Fluggesellschaften «zu ermutigen, ihren Service zu verbessern». (TI)