Swiss-Ausfälle von letzter Woche: Keine Entschädigung für Passagiere

Es handle sich um aussergewöhnliche Umstände, die zur Triebwerküberprüfung geführt hätten.
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Mehrere tausend Swiss-Passagiere waren vergangene Woche vom temporären Grounding der A220-Maschinen betroffen. Die Chancen, dass sie dafür entschädigt werden, sind allerdings gering. Dies, obwohl die EU-Fluggastrechteverordnung bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen grundsätzlich das Recht auf Unterstützungsleistungen zusichern.

Aber gemäss dem «Sonntagsblick» gehe das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) davon aus, dass es sich um aussergewöhnliche Umstände handelt, die zur Triebwerküberprüfung geführt hätten. Somit wäre eine Entschädigung nicht vorgesehen. Technische Defekte fielen zwar grundsätzlich in die Risikosphäre der Airline – aber Herstellerschäden dagegen gelten als aussergewöhnlicher Umstand. In solchen Fällen müssen die Airlines nicht für Ausgleichszahlungen aufkommen.

Die Arbeiten an den Triebwerken haben am Dienstag und Mittwoch letzter Woche zu spürbaren Einschränkungen im Flugbetrieb der Swiss geführt. Insgesamt an die 100 Flüge mussten annulliert werden und rund 10’000 Passagiere waren davon betroffen. (TI)