Swiss: Deadline für Umbuchungen von ausgestellten Tickets verlängert

Die Umbuchung oder Umschreibung von Tickets, die bis einschliesslich 31. August 2020 ausgestellt wurden, ist nun bis zum 31. Mai 2021 möglich. 
Airbus A220 ©Swiss

Die Fluggesellschaften der Lufthansa Group bieten eine neue, vereinfachte Kulanzregelung (TWP 2101) an. Die Umbuchung oder Umschreibung von Tickets, die bis einschliesslich 31. August 2020 ausgestellt wurden, ist nun bis zum 31. Mai 2021 möglich. 

Die LH Group reagiert damit auch auf eine Intervention des SRV bei der Swiss. Der Schweizer Reise-Verband bat die Airline, die Deadline der Umbuchungen der «tickets on hold» zu verlängern. Diese Verlängerung ermöglicht es nun, Tickets erst dann umzubuchen, wenn sich die aktuelle Situation verbessert hat und die Reiserestriktionen wieder gelockert werden. 

Zur neuen Kulanzregelung:

  • Die Ticket Waiver Policies 2011 Version 5 und 2013 Version 3 werden mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt und durch die TWP 2021 ersetzt. 
  • Passagiere mit annullierten Flügen können ihre Tickets jederzeit für den gleichen Abflug- und Zielort gemäss der Richtlinie für Flugunregelmässigkeiten (OS/LH/LX), SN INVOL-Regeln oder EN INVOL-Regeln umbuchen/neu ausstellen lassen. 
  • Für die Umbuchung von Tickets, die am/nach dem 25. August 2020 ausgestellt wurden, gelten die Tarifbedingungen, die derzeit flexible Umbuchungsmöglichkeiten beinhalten. Da diese Tarife beliebig oft und ohne Umbuchungsgebühr umgebucht werden können, ist für diesen Zeitraum keine Kulanzregelung erforderlich. 
  • Das Datum der Ticketausstellung bezieht sich immer auf das vorliegende Ticket. Wenn das Ticket noch nicht neu ausgestellt wurde, bezieht es sich auf das Datum der ursprünglichen Ticketausstellung. Wurde das Ticket jedoch bereits neu ausgestellt, bezieht es sich auf das Datum der Neuausstellung.

(TI)