Swiss zahlt über eine halbe Milliarde zurück

Die Schweizer Airline macht einen grossen Schritt bei Rückerstattungen und erfüllt Auflage des Bundes.
Airbus A220 ©Swiss

Swiss hat laut einer Medienmitteilung die bis Ende Juli eingegangenen Rückerstattungsanträge von Reiseveranstaltern in der Schweiz abgearbeitet, welche dem Pauschalreisegesetz unterliegen. Damit habe sie die entsprechende Auflage des Bundes für die staatlich garantierten Überbrückungskredite erfüllt.

Einzelne bearbeitungsintensive Fälle, die zurzeit noch offen sind, würden zeitnah abgeschlossen. «Ich bin sehr froh, dass wir den Rückstand abarbeiten und die Auflage des Bundes wie geplant erfüllen konnten», sagt Tamur Goudarzi Pour, Chief Commercial Officer von Swiss. «Bereits seit Ende Juli können Reisebüros und Reiseveranstalter wieder die automatisierte Rückerstattungsfunktion im GDS nutzen, was den Auszahlungsprozess für unsere Vertriebspartner normalisiert hat.»

Bei den Direktkunden von Swiss seien die Rückerstattungsanträge, welche bis Ende Juli eingegangen sind, bis Ende September abgearbeitet worden. Auch hier seien einzelne komplexe Fälle noch offen, die baldmöglichst abgeschlossen würden. «Wir konnten unser Versprechen halten, trotzdem möchte ich mich aber nochmals bei den betroffenen Kunden in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen», sagt Goudarzi Pour.

Im laufenden Jahr hat Swiss weltweit insgesamt über 1,1 Millionen Anträge bearbeitet und Rückerstattungen im Wert von mehr als CHF 585 Mio. vorgenommen.

Bearbeitungszeit für Rückerstattungen auf Vor-Corona-Niveau

Swiss werde die neueren Anträge weiterhin «rollierend abarbeiten». Dabei sei zu beachten, dass laufend neue Ansprüche entstehen, da aufgrund von Reisewarnungen Flüge annulliert werden oder Gäste ihre Reise nicht antreten. Die Zahl der offenen Anträge wird sich daher weiter dynamisch entwickeln und abnehmen, aber nicht gänzlich null erreichen. Die Bearbeitungszeit wird aber noch im Oktober auf die vor der Corona-Pandemie übliche Dauer für Rückerstattungen verkürzt.

Weiterhin gilt, dass Kunden ihre Reisepläne flexibel anpassen können. Sämtliche Tarife von Swiss sind beliebig oft gebührenfrei umbuchbar. Dies gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch auf Langstrecken für Neubuchungen. (TI)