Weko schmettert SRV-Anzeige gegen Lufthansa-Gruppe ab

Der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hat sich laut der Wettbewerbskommission nicht erhärtet.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat entschieden, dass die Swiss und die gesamte Lufthansa-Gruppe ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht, wenn sie eine Distribution Cost Charge auf GDS-Buchungen erhebt. Eine entsprechende Anzeige gegen die Lufthansa-Gruppe hatte der Schweizer Reise-Verband SRV im letzten September über die Anwaltskanzlei Blum & Grob eingereicht.

«Die Weko hat die Swiss informiert, dass sie keine Vorabklärung eröffnen werde und das Verfahren somit eingestellt sei», sagt die Swiss auf Anfrage von TRAVEL INSIDE, und weiter: «Wir haben diesen Entscheid zur Kenntnis genommen und sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.»

Der SRV bestätigt den Eingang des Weko-Entscheids ebenfalls. «Wir werden ihn nun im Detail analysieren und uns danach zum Inhalt äussern», sagt Geschäftsführer Walter Kunz.

Weiter offen ist die Beschwerde des europäischen Dachverbands der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA bei der EU-Kommission.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Weko einen für den SRV enttäuschenden Entscheid fällt. Von 2008 bis 2010 ging es um die Beurteilung der Vorzugspreise von Swiss und Lufthansa, die ebenfalls zugunsten der Airlines ausfiel.