Krisensituationen gehören für die Reisebranche längst zum Alltag. Ob Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Pandemien: Reisebüros und Veranstalter sind gefordert, ihre Kundinnen und Kunden auch in Ausnahmesituationen umfassend zu betreuen.
Der damit verbundene Mehraufwand ist oft erheblich und erfolgt in der Praxis meist ohne zusätzliche Verrechnung.
Gemäss Pauschalreisegesetz, insbesondere Art. 15, sind Reiseveranstalter und Reise-Vermittler verpflichtet, Kundinnen und Kunden in Notlagen Unterstützung zu leisten.
Gleichzeitig fehlt eine klare gesetzliche Grundlage, wie diese ausserordentlichen Leistungen künftig abgegolten werden sollen. Stimmen aus der Branche fordern daher neue Modelle, etwa in Form von Krisenpauschalen oder klar geregelten Verrechnungsmöglichkeiten.
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