Verlängerter Erwerbsausfall nimmt eine Hürde

Entscheide der Wirtschaftskommission des Nationalrats, welche die Reisebranche betreffen.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die vom Bundesrat beantragten Änderungen des Covid-19-Gesetzes zur Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 vorberaten. Sie sei der Ansicht, dass ein abruptes Ende von Teilen des Hilfsdispositivs verhindert werden müsse und sprach sich ohne Gegenstimme für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Covid-19-Gesetzes aus.

Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission es abgelehnt, die mit Artikel 17 vorgesehene Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021 zu verlängern. Weiter nahm die Kommission einen Antrag an, welcher von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates an sie herangetragen wurde.

Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission dafür aus, die Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen bis Ende 2021 zu verlängern. Besonders die tiefen Einkommen seien von der Coronakrise betroffen und ein zu frühes Ende dieser Massnahmen hätte für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, argumentierte die Kommission.

Die Kommission hat sich ausserdem mit der Totalrevision der Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann befasst und die Verschiebung der KV-Reform um eine Jahr verlangt. Dies hatte schon die ständerätlichen Schwesterkommission gefordert.

Die Einführung der Reform soll um auf das Schuljahr 2023/2024, eingeführt werden. So stehe genügend Zeit zur Verfügung, um die offenen Punkte der Fremdsprachen und der Berufsmaturität sorgfältig zu klären und die Lehrpersonen gut vorzubereiten und zu schulen. (TI)