Weiterhin kein Corona-Erwerbsersatz für Reisebüro-Inhaber

Der Bund geht nicht auf das Wiedererwägungsgesuch des SRV ein.
SRV: Geschäftsführer Walter Kunz, Präsident Max E. Katz.

Für Reisebüro-Inhaber gibt es weiterhin keinen Corona-Erwerbsersatz. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat Wiedererwägungsgesuch des Schweizer Reise-Verbands (SRV) abgelehnt, wie der SRV seinen Mitgliedern mitteilt. Er hatte beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco beantragt, den Erwerbsersatzes für Inhaber in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitenden Partner weiterzuführen, wie das der Bundesrat der Veranstalterbranche gewährt hat.

Die Sonderregelung gelte nur für die Veranstalterbranche, hält das BSV fest. Die Reisebranche gehört damit nicht zu den Begünstigten. Der Bundesrat habe keine Schliessung der Reisebüros verfügt, weshalb diese nicht Direktbetroffene seien. Lediglich Einzelunternehmen mit einem Einkommen zwischen CHF 10’000 und CHF 90’000 könnten bei Ihrer Ausgleichskasse die Härtefallregelung geltend machen, schreibt das BSV.

Das Anliegen ist bei drei Bundesräten platziert und das Seco arbeitet an weiteren Hilfsmassnahmen für die Reisebranche. «Wir hoffen, dass der Entscheid nochmals geprüft wird und wir nach der Bundesratssitzung vom 19. August positiv darüber berichten können», schreibt der SRV. (TI)