Wie den Überbrückungskredit erhöhen?

SRV gibt seinen Mitgliedern Tipps und Ratschläge im Umgang mit Kurzarbeit und Überbrückungskredit.
SRV: Geschäftsführer Walter Kunz, Präsident Max E. Katz.

In seinem Newsletter an die Mitglieder gibt der Schweizer Reise-Verband (SRV) Ratschläge und Tipps: Den Unternehmen bleibe auch ab 1. September 2020 weiterhin die Möglichkeit das Instrument der Kurzarbeit für die Mitarbeitenden zu nutzen um Arbeitsplätze zu erhalten. Der SRV schreibt: «Allerdings unter neuen Voraussetzungen, da die Notverordnung des Bundesrates per Ende August enden wird. Wir haben widersprüchliche Aussagen, ob bereits über dieses Datum hinaus bewilligte Gesuche nochmals neu beantragt werden müssen und sind zur Zeit in Abklärung. Wir werden rechtzeitig über den korrekten Ablauf und Prozess informieren.»

Beantragung Covid-Überbrückungskredite

Interessant sind die Abklärungen des SRV in Sachen Covid-Überbrückungskredit: «Nach unserem Aufruf die Überbrückungskredite noch termingerecht zu beantragen oder allenfalls auf die Maximalsumme von CHF 500’000 zu erhöhen, wurde von Mitgliedern mitgeteilt, dass eine Hausbank die Erhöhung verweigert habe. Wir haben dies umgehend mit dem Seco geklärt und können Entwarnung geben.»

Es gebe eine Möglichkeit eine Betragserhöhung durchzuführen, indem der erste eingereichte Antrag als fehlerhaft deklariert wird und der Verband liefert seinen Mitgliedern die Stellungnahme dazu: «Nachfolgend die entsprechenden Erläuterungen und Instruktionen seitens der zuständigen Stelle»:

  • Der Art. 3 der Solidarbürgschaftsverordnung bestimmt, dass ein Unternehmen nur eine einmalige Solidarbürgschaft des Bundes für Bankkredite in der Höhe von bis zu 500 000 Franken erhalten kann.
  • Korrekturen an der Kreditvereinbarung sind in Ausnahmefällen möglich. Beinhaltet das Dokument irrtümliche Angaben (z.B. beantragter Kreditbetrag CHF 1’000 anstatt 10’000), kann die Kreditvereinbarung berichtigt werden. Zu diesem Zweck muss eine neue korrekte Kreditvereinbarung auf Easygov.swiss erstellt, unterzeichnet und der Bank gesendet werden.
  • Die Bank muss dann die neue korrekte Kreditvereinbarung zusammen mit der alten bzw. fehlerhaften Kreditvereinbarung an die Zentralstelle der Bürgschaftsorganisationen senden und Herrn Tim Hodel tim.hodel@ch.pwc.com einkopieren.
  • Im Betreff der E-Mail muss die Bank folgende Formulierung verwenden: «Fehler, die neue Kreditvereinbarung vom Datum xx.xx.xxxx ersetzt die alte vom Datum xx.xx.xxxx». (TI)