Wieder einmal – Streik an deutschen Flughäfen

Die Gewerkschaft Verdi hat für heute Montag 10.3.2025 an vielen deutschen Flughäfen zum Streik aufgerufen – Teilgroundings sind nicht auszuschliessen.
©Verdi

Wenigstens hat die Gewerkschaft ‘Vereinte Dienstleistungsgesellschaft’, besser bekannt unter der Abkürzung ‘Verdi’ dieses Jahr die Besucher*innen der ITB verschont. Auch schon sorgte sie während der weltweit wichtigsten Tourismusfachmesse für ein Chaos und für einen komplett unproduktiven Messebesuch.

Zwei Verhandlungsrunden ohne angemessenes Angebot

Verdi fordert bessere Arbeitsbedingungen, mehr Freizeit und eine angemessene Bezahlung für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, wozu auch die Angestellten an den Flughäfen, vom Check-in über die Flughafenverwaltung und das Groundhandling bis hin zur Luftsicherheit, gehören.

Deshalb greift Verdi nun zum letzten Mittel und legt ihren Mitgliedern nahe, am Montag, 10.3.2025 an den Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle die Arbeit niederzulegen. Es ist mit massiven Verspätungen und Flugannullationen zu rechnen.

Aufklärung über Rechte der Reisenden

Verdi hofft dabei auf das Verständnis der Flugreisenden und wünscht diesen, «dass die nächste Reise reibungslos verlaufen wird», wie die Gewerkschaft auf ihrer Webseite schreibt. Gleichzeitig klärt sie die Reisenden auch gleich über ihre Rechte auf:

Ihre Rechte als Fluggast

Sollte Ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert worden sein, haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte gemäss der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Ihr Flug:

  • von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder
  • in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Sie haben das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:

Erstattung des Ticketpreises:
Falls Sie aufgrund der Annullierung nicht mehr reisen möchten, können Sie eine volle Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug Teil einer Buchung mit mehreren Flügen war – in diesem Fall können Sie eine Rückerstattung für alle nicht genutzten Teilstrecken beantragen.

Ersatzflug oder alternative Beförderung:
Sie können sich für einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden oder einen Flug zu einem späteren, für Sie geeigneten Zeitpunkt wählen. Falls kein Ersatzflug verfügbar ist, muss die Airline unter Umständen auch alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Zug oder Bus) anbieten.

Falls Sie aufgrund des Streiks längere Zeit auf Ihren Ersatzflug warten müssen, haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, die je nach Wartezeit Folgendes umfassen:

  • Essen und Getränke in angemessenem Umfang
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten
  • Unterkunft in einem Hotel sowie den Transfer dorthin und zurück, falls eine Übernachtung erforderlich ist.

Verdi schreibt weiter auf ihrer Webseite: Man tue alles dafür, dass Reise stressfrei beginne, jedoch blieben Gehaltssteigerungen auf der Strecke und die Arbeitsbelastung steige ins unerträgliche. Die Arbeitsbedingungen an den Flughäfen seien mittlerweile so unattraktiv, dass es immer schwieriger wird, qualifizierte Fachkräfte für diese wichtigen Aufgaben zu gewinnen.

Anmerkung des Autors

Am gestrigen Rückreisetag von der ITB schien der Flughafen Berlin, bzw. dessen Angestellte, völlig überfordert.

Die Sicherheitskontrolle im Terminal 1 war komplett überlastet, so dass die Fluggäste in den Terminal 2, den Terminal für die Low Cost Airlines, geschickt wurden. Das heisst:  Zu Fuss zum Terminal 2, sich dort in einer endlos scheinenden Schlange anzustellen, um dann 1  1/4 Stunden in dieser zu verbringen.

Möglicherweise sind diese von Verdi oben zitierten unattraktiven Arbeitsbedingungen und der damit einhergehende Fachkräftemangel die Gründe für das gestrige Chaos am Flughafen Berlin. Möglicherweise ist es aber auch einfach deutsche Ineffizienz.

Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers des Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Dr. Joachim Lang: «Die Ankündigung von Streiks an nahezu allen grossen deutschen Flughäfen ist nicht verhältnismässig. Hier wird ein kompletter Verkehrszweig flächendeckend stillgelegt und das, obwohl Flughäfen und Airlines, aber auch Gastronomie, Einzelhandel und Hotels keine Tarifpartner sind. Der Tarifkonflikt wird damit allein auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen, noch bevor die nächste Verhandlungsrunde ansteht. Das Streikrecht gehört nach dem Grundgesetz zur Tarifautonomie unserer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft. Das darf aber kein Freibrief sein. Um in Deutschland Tarifautonomie und Mobilität aufrechterhalten zu können, braucht es künftig im öffentlichen Verkehrswesen, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, neue Verfahrensregeln. Bevor es zu einem streikbedingten Stillstand des Verkehrs kommt, sollte künftig im Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur zumindest der Versuch einer Schlichtung erfolgen. Diese und weitere Leitplanken könnte die künftige Bundesregierung sowie andere EU-Mitgliedstaaten in einem Streikgesetz regeln.» (BRA)

 

 

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