Wird der Impfnachweis in der EU auf neun Monate befristet?

Die neuen Empfehlungen könnten ab dem 10. Januar gelten.
Didier Reynders © Europäische Union, 2021

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, weiterhin auf das Corona-Zertifikat für das Reisen innerhalb der Europäischen Union zu setzen. Wer ein gültiges Zertifikat habe, soll grundsätzlich von Einschränkungen wie einer Quarantänepflicht befreit sein.

EU-Kommissar Didier Reynders empfiehlt zudem, dass der Impfnachweis nur für neun Monate gültig sein soll. Nach dem Ablauf dieser Zeit brauche es eine Booster-Impfung, um weiterhin ein gültiges Corona-Zertifikat zu haben. Die 27 Mitgliedstaaten müssen diesen Vorschlägen der EU-Kommission noch zustimmen. Die neuen Empfehlungen könnten dann ab dem 10. Januar gelten.

Die EU hat ausserdem Einreise-Neuigkeiten bekannt gegeben. Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson schlägt gemäss «SRF» den EU-Mitgliedstaaten vor, die Kriterien für Einreisen in die Europäische Union und den Schengenraum anzupassen. Ab dem 1. März sollen neu all jenen Personen einreisen können, die vollständig mit einem von der EMA akzeptierten Impfstoff geimpft sind.

Wer mit einem Impfstoff geimpft ist, der von der WHO, aber nicht von der EMA akzeptiert wird, soll mit einem zusätzlichen PCR-Test einreisen können. Das gilt auch für Personen, die nicht geimpft, aber genesen sind. (TI)

 

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