Wirtschaftskommission begrüsst rasche Umsetzung der Härtefallmassnahmen

Der Bundesrat will die geplante Härtefallregelung nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft setzen.
Bundeshaus. ©Pixabay/Marcel Kessler

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nehme mit Erleichterung davon Kenntnis, dass der Bundesrat die Umsetzung der geplanten Härtefallregelung für Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, beschleunigen will, teilt die Kommission mit. Sie unterstütze den Bundesrat ebenfalls darin, dass er intensiv weitere mögliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zugunsten notleidender Unternehmen prüft.

Die Kommission verfolge die aktuelle Entwicklung der Covid-19-Epidemie und ihre voraussichtlich gravierenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft mit grosser Sorge. Sie begrüsse ausdrücklich, dass der Bundesrat die geplante Härtefallregelung nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft setzen will, wie Bundesrat Ueli Maurer anlässlich einer Aussprache mit der Kommission versicherte.

Die WAK-N werde eine zusätzliche Sitzung im Lauf des Monats November einberufen, um sich zu dieser Verordnung konsultieren zu lassen. Auch wenn gezielte Lösungen zugunsten der besonders notleidenden Unternehmen derzeit zu Recht im Zentrum der Anstrengungen des Bundes stünden, gelte es aus Sicht der Kommission, zusätzliche Optionen zu prüfen. Genannt wurden beispielsweise eine Verlängerung des Solidarbürgschaftsprogramms des Bundes, Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder eine allfällige Anpassung des Covid-19-Gesetzes.

Die WAK-N verzichte derzeit darauf, konkrete Forderungen an den Bundesrat zu richten, unterstützt ihn jedoch darin, dass er weiterhin intensiv an verschiedenen Lösungen arbeitet. Sie wird diese Arbeiten eng begleiten und sich zum gegebenen Zeitpunkt einbringen. (TI)