Booking-Entscheid: Hotellerie Suisse begrüsst Senkung der Kommissionen

Der Preisüberwacher hat verfügt, dass Booking.com seine Kommissionen in der Schweiz senken muss. Der Branchenverband Hotellerie Suisse teilt die Einschätzung, dass die hohen Kommissionssätze missbräuchlich sind und prüft mögliche Rückforderungen.
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«Obwohl Booking.com in den vergangenen Jahren massiv von der Vermittlung von Hotelübernachtungen profitiert hat, belastet der Plattformbetreiber die Betriebe mit überhöhten Kommissionen und verstärkte so den generellen Kostendruck», sagt Nicole Brändle, Direktorin von Hotellerie Suisse.

Nicole Brändle
©Hotellerie Suisse / Susanne Keller

Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel ist daher ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen, erklärt der Branchenverband.

«Wir werden nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist», fügt Nicole Brändle an.

Prüfung möglicher Rückforderungen

Seit Jahren kritisiert Hotellerie Suisse die missbräuchlich hohen Kommissionen, die internationale Buchungsplattformen wie Booking.com von Schweizer Beherbergungsbetrieben verlangen. Diese Gebühren haben nicht nur die Margen der Betriebe belastet, sondern auch ihre unternehmerische Autonomie eingeschränkt.

Der Entscheid des Preisüberwachers sei eine klare Bestätigung dieser Kritik und ein bedeutender Erfolg für die Branche. Hotellerie Suisse werde nun in enger Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und betroffenen Mitgliedern prüfen, ob und in welchem Umfang Kommissionen auch rückwirkend eingefordert oder kompensiert werden können.

Ziel sei es, nicht nur zukünftige Entlastungen sicherzustellen, sondern auch mögliche Schadensersatzansprüche der Hotelièren und Hoteliers zu klären.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Verfügung des Preisüberwachers stärkt einerseits die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit von Schweizer Beherbergungsbetrieben und führt andererseits zu attraktiveren Konditionen für die Gäste, so Hotellerie Suisse.

Dass es im Vorfeld trotz intensiver Gespräche zwischen Booking.com und dem Preisüberwacher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kam, zeige den fehlenden Willen des Unternehmens zu fairen Partnerschaften.

Hotellerie Suisse ist überzeugt, dass die konsequente Durchsetzung von fairen Rahmenbedingungen einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Onlinebuchungsmarktes leistet.

Trotz Beschwerde: Weg zu faireren Marktbedingungen ist eröffnet

Die nun verfügte Senkung der Kommissionen hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und gilt befristet für drei Jahre. Booking.com hat bereits bekannt gegeben, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Trotz dieses juristischen Schritts seitens Booking.com ist der Verband überzeugt, dass der Entscheid eine dringend nötige Bewegung im Buchungsmarkt anstossen wird – im Sinne eines gesunden Wettbewerbs und langfristig tragfähiger Lösungen für Schweizer Beherbergungsbetriebe. (MICE-tip)