Booking-Sammelklage: Auch Schweizer Hotels können mitmachen

Hotellerie Suisse und Gastro Suisse begleiten und unterstützten ihre Mitgliederbetriebe bei der Teilnahme am Verfahren.
©Hotellerie Suisse

Schweizer Beherbergungsbetriebe erhalten durch eine europaweite Sammelklage die Möglichkeit, einen Teil des finanziellen Schadens zurückzufordern, der ihnen durch missbräuchliche Paritätsklauseln seitens Booking.com entstanden ist. Hotellerie Suisse und Gastro Suisse begleiten und unterstützen ihre Mitgliederbetriebe bei der Teilnahme am Verfahren.

Betroffene Hotels können sich bis Ende Juli registrieren. Organisiert wird das Verfahren vom europäischen Gastgewerbe-Dachverband HOTREC und von Verbänden aus 25 europäischen Staaten unterstützt.

Im Zentrum der Sammelklage gegen Booking.com stehen finanzielle Schäden durch wettbewerbswidrige Paritätsklauseln, die bis zu ihrem Verbot im Jahr 2022 auch in der Schweiz in Kraft waren.

«Hotellerie Suisse begrüsst diese rechtliche Initiative und ruft betroffene Betriebe dazu auf, ihre Beteiligung zu prüfen», sagt Nicole Brändle, Direktorin von Hotellerie Suisse.

Sammelklage offen für alle Beherbergungsbetriebe

Die Sammelklage wird Ende Juli von der dafür gegründeten Stiftung «Hotel Claims Alliance» in den Niederlanden eingereicht und stützt sich auf europäisches Wettbewerbsrecht. Alle Beherbergungsbetriebe mit Sitz in einem europäischen Land (auch ausserhalb der EU), die zwischen 2006 und 2024 auf Booking.com gelistet waren, sind teilnahmeberechtigt.

Ziel ist es, eine finanzielle Entschädigung für Betriebe durchzusetzen. Im Zentrum stehen die umstrittenen Paritätsklauseln: Über Jahre hinweg verpflichteten sie Beherbergungsbetriebe dazu, auf keiner anderen Plattform – auch nicht auf der eigenen Website – bessere Preise oder Konditionen anzubieten als auf Booking.com.

«Rückwirkend Gerechtigkeit schaffen»

Hintergrund der geplanten Klage sei ein langer Einsatz für faire Marktbedingungen im digitalen Buchungsumfeld, so Hotellerie Suisse und Gastro Suisse. Bereits 2015 hatte die Wettbewerbskommission in der Schweiz die Verwendung von gewissen Paritätsklauseln als wettbewerbsverzerrend eingestuft. Doch es dauerte weitere sieben Jahre, bis sämtliche Klauseln in der Schweiz gesetzlich verboten wurden.

Während dieser Zeit setzte sich Hotellerie Suisse und Gastro Suisse gemeinsam mit einer breiten Allianz konsequent für die Interessen der Branche ein. Die jetzige Klage zielt darauf ab, insbesondere finanzielle Schäden aus der Zeit vor dem Verbot geltend zu machen.

Jahrelange Behinderung von Direktbuchungen

Die Klage wird geltend machen, dass Booking.com durch die Paritätsklauseln künstlich überhöhte Kommissionen (bis zu 18%) durchsetzen konnte, den Wettbewerb zwischen Buchungsplattformen damit eingeschränkt und den Direktvertrieb von Beherbergungsbetrieben gezielt erschwert hat. Dadurch wurde aus Sicht der Klägerschaft eine marktverzerrende Oligopolstruktur im OTA-Markt begünstigt.

Die Finanzierung des Verfahrens wird durch einen externen Prozessfinanzierer übernommen. Betriebe aus der Schweiz, die bei der Sammelklage mitmachen, tragen deshalb kein finanzielles Risiko.

Herausforderungen im digitalen Buchungsmarkt bleiben bestehen

Trotz des Verbots der Paritätsklauseln 2022 bestehen weiterhin strukturelle Probleme im Umgang mit Buchungsplattformen. Eine im März von Hotellerie Suisse veröffentlichte Branchenbefragung hat erneut gezeigt, dass unter anderem das sogenannte Undercutting sowie intransparente Rabattprogramme der Plattformen zu Verwirrung führen und die Preispolitik der Betriebe untergraben.

Auch der fehlende Zugang zu Kundendaten erschwert laut den Branchenverbänden einen fairen Wettbewerb und behindert den Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen. Der Einsatz von Hotellerie Suisse und Gastro Suisse für einen fairen Wettbewerb im digitalen Raum wird sich also auch über die Klage hinaus fortsetzten, genauso wie verschiedene Bemühungen, Direktbuchungskanäle zu fördern. (MICE-tip)