Hotellerie Suisse begrüsst die Motion von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (VD/FDP), die eine einheitliche Datenerhebung für Kurzzeitvermietungen in der Schweiz fordert.
Die vorgeschlagene Datenerhebung könnte dazu beitragen, den Markt für Kurzzeitvermietungen transparenter und gerechter zu gestalten, so Hotellerie Suisse.
Zudem würde es den Kantonen die nötigen Daten an die Hand geben, um bei bedarf Regulierungen beispielsweise gegen die Wohnungsknappheit zu ergreifen, teilt der Verband mit.
Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb seien weit verbreitet und rufen vermehrt Diskussionen zu negativen Effekten beispielsweise auf den Wohnungsmarkt hervor. Die Datenlage zu solchen Plattformen sei jedoch sehr dünn, so Hotellerie Suisse.
Die von de Quattro geforderte Infrastruktur zur Datenerhebung ziele darauf ab, eine einheitliche und verlässliche Datenlage über Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Als Vorlage solle dabei die Short-Term Rental Regulation der EU dienen.
Aktuell könne nur auf Grundlage des Angebots und einiger weniger Gemeinden, welche die Vermietung erheben, abgeschätzt werden, in welchem Ausmass Unterkünfte über solche Plattformen vermietet werden, so Hotellerie Suisse. Dies führe teilweise dazu, dass wenig zielgerichtete Massnahmen ergriffen oder unsachgerechte Diskussionen über die Effekte – beispielsweise auf den Wohnungsmarkt – geführt werden, erklärt der Verband weiter.
Fairer Wettbewerb und nachhaltige Entwicklung
Für die Beherbergung sei die Schaffung einer klaren Datenlage von zentraler Bedeutung, ist Hotellerie Suisse überzeugt. Diese ermögliche es nicht nur den Markt besser zu verstehen, sondern sei auch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung des Schweizer Tourismus.
Hotellerie Suisse sei überzeugt, dass eine Datenerhebung nach dem Vorbild der EU-Regulierung für Kurzzeitvermietungen ein wichtiger Schritt wäre, um den Schweizer Tourismus langfristig zu stärken und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Ausgestaltung der EU-Verordnung
Die EU versucht, der geschilderten Problematik mit der Short-Term Rentals Regulation zu begegnen. Die Teilnahme an der Datenerhebung ist jedem Mitgliedstaat freigestellt. Die EU stellt eine datenschutzkonforme, digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die Daten von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht sowie die Rechtmässigkeit der Vermietungsangebote geprüft werden können.
Die so gesammelten Daten erlauben es den nationalen Behörden, in einem zweiten Schritt wirksame und verhältnismässige Massnahmen beispielsweise gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu ergreifen.
Subsidiarität beibehalten
Laut Hotellerie Suisse biete es sich an, diese Regelung auf die Schweiz zu übertragen. Würde der Bund eine Plattform für die Kantone zur Verfügung stellen, auf welcher die Daten gesammelt werden können, so würden diese wertvolle Informationen gewinnen.
Damit könnten bei Bedarf massgeschneiderte und wirkungsvolle Massnahmen ergriffen werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der jeweiligen Kantone abgestimmt sind, so Hotellerie Suisse.
Dies entspreche dem Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellt, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo das Wissen um die lokalen Gegebenheiten am grössten ist. Denn gerade im Tourismus können lokale Gegebenheiten sich sehr stark unterscheiden. (MICE-tip)