Hotelleriesuisse bekennt sich klar zu den Bilateralen III

Der Branchenverband unterstützt den Abschluss der Bilateralen III mit der EU. Diese sollen die erfolgreiche Partnerschaft fortsetzen, Rechtssicherheit schaffen und den Zugang zu Fachkräften sichern.
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Offene Grenzen, ein einfacher Austausch von Waren und Dienstleistungen, stabile Rahmenbedingungen sowie der Zugang zu qualifizierten Fachkräften sind zentrale Vorteile stabiler Beziehungen zur EU. Hotelleriesuisse sieht in den Bilateralen III die Chance, diese Partnerschaft zu festigen und den bewährten, auf die Schweiz zugeschnittenen, bilateralen Weg fortzusetzen. Insbesondere die Anpassungen im Bereich der Personenfreizügigkeit begrüsst der Verband.

«Die Fortsetzung und Modernisierung der Beziehungen zur EU schafft klare Verhältnisse und fördert langfristige Investitionen in unserer Branche», sagt Christian Hürlimann, Direktor von Hotelleriesuisse. Gerade in einer zunehmend instabilen geopolitischen Lage sei die enge Partnerschaft mit der EU von strategischer Bedeutung.

Personenfreizügigkeit als Schlüsselfaktor

Die Beherbergungsbranche ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Dank der Personenfreizügigkeit können Betriebe flexibel und mit wenig administrativem Aufwand Mitarbeitende aus dem EU-Raum rekrutieren. «In vielen Beherbergungsbetrieben arbeiten engagierte Fachkräfte aus der EU. Ohne sie könnten viele ihr gewohnt hohes Qualitätsniveau und die Vielfalt des Angebots nicht halten», erklärt Christian Hürlimann.

Der Verband begrüsst insbesondere, dass mit den Bilateralen III der Lohnschutz und der duale Vollzug verankert und die Migration auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet wird.

Forschung und Rechtssicherheit stärken

Von einer vertieften Forschungszusammenarbeit verspricht sich der Verband auch neue Impulse für den Tourismus. Themen wie Klimawandel, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfordern Innovation und Wissenstransfer. Zudem soll das neue Vertragswerk verlässliche Mechanismen für die Kooperation schaffen und die Rechtssicherheit erhöhen. Das Streitbeilegungsverfahren setzt dabei auf Konsultation und Dialog – die oft zitierte Angst vor ‘fremden Richtern’ sei unbegründet, so Hotelleriesuisse. Die Position der Schweiz werde sogar gestärkt.

Ein bewährter Weg mit Zukunft

Seit über 25 Jahren profitiert die Schweiz von den bilateralen Abkommen mit der EU. Ein Scheitern der Bilateralen III würde laut Hotelleriesuisse zu einem schrittweisen Abbau der bisherigen Kooperation führen – mit negativen Folgen für die Hotellerie und die gesamte Wirtschaft. Der Verband sieht in den Bilateralen III daher ein ausgewogenes und pragmatisches Vertragswerk, das die Interessen beider Seiten wahrt und die erfolgreiche Zusammenarbeit nachhaltig stärkt. (MICE-tip)