
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) unterstützt die Vorlage des Bundesrats zur befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035. Nach einer kontrovers geführten Diskussion trat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen gut.
Innerhalb der Kommission gingen die Meinungen über Nutzen und Berechtigung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes deutlich auseinander. Die Mehrheit bezeichnete den Sondersatz als bewährtes und für den Bund finanziell tragbares Instrument zur Entlastung der Tourismusbranche.
Gerade angesichts des starken Frankens und der Krisenanfälligkeit des Tourismus sei die Unterstützung weiterhin gerechtfertigt. Als Beispiel wurden die Auswirkungen des aktuellen Iran-Konflikts genannt.
Die Minderheit der Kommission stellte dagegen die Wirksamkeit der Massnahme infrage. Der reduzierte Satz sei nicht zielgerichtet und habe nachweislich nur einen begrenzten Effekt auf den Tourismus. Profitieren könnten vor allem sehr grosse Beherbergungsbetriebe, die die Entlastung kaum an ihre Gäste weitergeben würden. Nach Ansicht der Kritikerinnen und Kritiker befinde sich der Schweizer Tourismus nach dem Einbruch während der Corona-Pandemie inzwischen wieder auf Rekord Niveau und sei nicht länger auf einen Sondersatz angewiesen.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission es ab, ausschliesslich Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Franken in den Genuss des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kommen zu lassen. Aus Sicht der Mehrheit wäre diese Massnahme zu bürokratisch und kaum verfassungskonform. (MICE-tip)



