
Der Nationalrat hat die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. Hotelleriesuisse kritisiert den Entscheid und fordert den Ständerat auf, die Vorlage zu unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Schweiz zu sichern.
Mit dem Nein des Nationalrats zur Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen erhält die Diskussion um die steuerliche Entlastung der Schweizer Hotellerie neuen Auftrieb. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den derzeit bis Ende 2027 befristeten Satz von 3,8% um weitere acht Jahre bis Ende 2035 zu verlängern.
Der Entscheid überrascht insbesondere vor dem Hintergrund der bereits angenommenen Motion von Ständerätin Esther Friedli. Mit dieser hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu schaffen und damit mehr Planungssicherheit für die Tourismusbranche zu gewährleisten. Der Bundesrat setzte diesen Auftrag mit dem nun abgelehnten Gesetzesvorschlag um.
Hotelleriesuisse zeigt sich über den Entscheid enttäuscht. Der Branchenverband spricht von einem widersprüchlichen Signal an die Beherbergungsbranche. Während das Parlament den Bedarf nach Planungssicherheit anerkannt habe, werde nun die dafür vorgesehene gesetzliche Grundlage verworfen.
«Der MWST-Beherbergungssatz ist ein wichtiges Instrument für eine standortgebundene Branche, die ihre Leistungen in der Schweiz erbringt, aber im internationalen Wettbewerb steht. Wir appellieren nun an den Ständerat, diese Inkonsistenz zu korrigieren und der Weiterführung des Beherbergungssatzes zuzustimmen», erklärt Chrisitan Hürlimann, Direktor von Hotelleriesuisse.
Der Verband verweist auf den anhaltenden Wettbewerbsdruck, dem die Schweizer Hotellerie ausgesetzt ist. Gäste vergleichen Preise heute über digitale Plattformen in Echtzeit und reagieren sensibel auf Preisunterschiede. Besonders kleinere und mittlere Betriebe sowie Familienhotels könnten zusätzliche Steuerbelastungen nur begrenzt an ihre Gäste weitergeben. Gleichzeitig konkurrieren sie mit internationalen Destinationen, die häufig von tieferen Kostenstrukturen und ebenfalls reduzierten Mehrwertsteuersätzen profitieren.
Als Nächstes wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen. Hotelleriesuisse appelliert an die kleine Kammer, die Bedeutung des reduzierten MWST-Satzes für die Beherbergungsbranche anzuerkennen und der Verlängerung zuzustimmen. (MICE-tip)



