Nationalrat verlängert MWST-Sondersatz

Der reduzierte Satz von 3,8 Prozent soll bis 2031 gelten.
©Pixabay/Marcel Kessler

Nach dem Nein in der Sommersession hat der Nationalrat seine Haltung zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie geändert. Am Montag, 28. September 2026, stimmte die grosse Kammer der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen zu.

Damit sollen Beherbergungsleistungen auch nach 2027 weiterhin zu einem tieferen Satz besteuert werden. Der aktuell geltende Sondersatz beträgt 3,8% und läuft Ende 2027 aus. Ohne Verlängerung würde für die Branche grundsätzlich der Normalsatz gelten. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen besteht seit 1996 und wurde seither mehrfach verlängert.

Uneinig sind sich die beiden Räte noch über die Dauer. Während sich der Ständerat für eine Verlängerung bis 2035 ausgesprochen hat, will der Nationalrat den Sondersatz lediglich bis Ende 2031 weiterführen. Die Differenz geht damit zurück an den Ständerat.

In der Debatte verwiesen die Befürworter der Verlängerung unter anderem auf den starken Franken, den Fachkräftemangel und die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen für die Branche. Gegner argumentierten hingegen mit den zuletzt hohen Logiernächtezahlen und den Mindereinnahmen für den Bund. Auch der Bundesrat spricht sich gegen eine weitere Sonderregelung für die Hotellerie aus.

Ein Antrag, den Sondersatz nur Beherbergungsbetrieben mit einem Umsatz von weniger als zehn Millionen Franken zu gewähren, fand keine Mehrheit. (MICE-tip)