Neue Titel für Schweizer Berufsabschlüsse

Ab 1. Oktober 2026 ‘Professional Bachelor’ und ‘Professional Master’.
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Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Berufsbildungsgesetz werden per 1. Oktober 2026 die Titelzusätze ‘Professional Bachelor’ und ‘Professional Master’ eingeführt. Sie sollen die höhere Berufsbildung in der Schweiz national und international sichtbarer machen und die Einordnung der Abschlüsse im internationalen Umfeld erleichtern.

Der Zusatz ‘Professional Bachelor’ gilt für Abschlüsse von Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis sowie für Bildungsgänge an höheren Fachschulen mit Diplom HF. Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom können künftig den Zusatz ‘Professional Master’ führen.

Auch bestehende Abschlüsse eingeschlossen

Die Regelung gilt nicht nur für neue Abschlüsse. Auch Personen, die ihren eidgenössisch anerkannten Abschluss bereits vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, dürfen den entsprechenden Titelzusatz ab diesem Datum verwenden.

Der neue Zusatz ersetzt den bisherigen geschützten Titel allerdings nicht. Er darf nur gemeinsam mit diesem geführt werden und wird nach dem geschützten Titel, durch ein Komma getrennt, aufgeführt. Die Verwendung ist freiwillig.

Neue Urkunden werden für frühere Abschlüsse nicht ausgestellt. Ab Mitte Oktober können bisherige Absolventinnen und Absolventen jedoch gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz beantragen, sofern ihr Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung eingestuft ist.

Mehr Sichtbarkeit für die Branche

Für Hotellerie und Gastronomie sollen die neuen Titelzusätze insbesondere den Stellenwert der praxisorientierten höheren Berufsbildung unterstreichen. Qualifikationen von Fach- und Führungskräften werden damit international verständlicher und berufliche Weiterbildungswege sichtbarer.

Neu kann zudem Englisch als zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen angeboten werden. Ob eine Prüfung auf Englisch durchgeführt wird, entscheidet die jeweilige Trägerschaft entsprechend dem Bedarf der Branche. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den drei Amtssprachen angeboten werden. (MICE-tip)