Tourismusbranche begrüsst MWST-Entscheid

Der Sondersatz bis 2031 sorgt für Erleichterung, doch der Planungshorizont bleibt zu kurz.
© HotellerieSuisse - Oliver Oettli

Nachdem der Nationalrat die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 beschlossen hatte (MICE-tip berichtete), hat sich nun auch der Ständerat dieser Lösung angeschlossen.

Der Tourismussektor begrüsst den Entscheid. Damit bleibt der reduzierte Satz von 3,8% über 2027 hinaus bestehen und eine unmittelbare Erhöhung auf den Normalsatz wird verhindert.

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) betont, dass der Entscheid nicht nur den Beherbergungsbetrieben zugutekomme. Vom Sondersatz profitiere die gesamte touristische Wertschöpfungskette – von Bergbahnen und Gastronomie über weitere touristische Leistungsträger bis zum lokalen Gewerbe, erklärt STV-Direktor Philipp Niederberger.

«Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche», erklärt Christian Hürlimann, Direktor von Hotelleriesuisse. Für Beherbergungsbetriebe bleibe ein Zeitraum von vier Jahren allerdings ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont. Investitionen in Gebäude und Infrastruktur, Modernisierungen oder die Weiterentwicklung eines Betriebs würden ebenso wie die damit verbundenen Finanzierungen langfristig geplant.

Auch Gastrosuisse begrüsst den Entscheid. Direktorin Kareen Vaisbrot verweist darauf, dass Änderungen bei der Mehrwertsteuer für die Branche mit zusätzlichem administrativem Aufwand und Belastungen verbunden seien. (MICE-tip)