Regionalflughäfen erhalten mehr Autonomie bei der Flugsicherung

Regionalflughäfen erhalten mehr Autonomie bei der Flugsicherung

Die Betreiber erhoffen sich von der Neuregelung niedrigere Kosten.
©zVg

Regionalflughäfen können die Flugsicherung künftig eigenständiger organisieren. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Der Entscheidung ging eine lange Auseinandersetzung über die Subventionierung der Regionalflughäfen und die Kosten der Flugsicherung durch Skyguide voraus. Die Regionalflughäfen hoffen, dass sie die Kosten für die Flugsicherung reduzieren können, wenn Skyguide sein Monopol verliert.

Konkret ist vorgesehen, dass Skyguide unter gewissen Voraussetzungen die Flugsicherung «anderen Organisationen» übertragen kann. Gemeint sind damit die Betreiber der Regionalflughäfen Bern-Belp, Lugano, Sion, Samedan, Les Eplatures im Jura und andere. Die Neuregelung erfolgt über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) und eine Anpassung der dazugehörigen Verordnungen und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Neben der Flugsicherung regelt die Teilrevision des LFG auch die Erfassung und Verwaltung von Luftfahrthindernissen neu. Luftfahrthindernisse wie Antennen oder temporäre Objekte ab einer bestimmten Höhe müssen künftig nur noch registriert werden. Bisher mussten solche Hindernisse einzeln bewilligt werden. (AME)