Nachdem das deutsche Bundeskartellamt die Erhöhung auf eine Beteiligung von 49,9 Prozent an Niki durch die Air Berlin bewilligt hat, gibt nun auch Österreich grünes Licht. Wie Air Berlin in einer Ad-hoc-Meldung mitteilte, habe die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ihren Prüfungsantrag beim Kartellgericht zurückgezogen. Das Kartellgericht hat die Einstellung des entsprechenden Verfahrens beschlossen. Damit steht der Anteilserhöhung von Air Berlin an der Niki Luftfahrt GmbH von 24 auf 49,9 Prozent auch von österreichischer Seite nichts mehr im Wege. Die Freigabe erstreckt sich auch auf den Erwerb der verbleibenden 50,1 Prozent der Anteile an Niki durch Air Berlin.
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AB darf Niki-Anteile auch laut Österreich aufstocken
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat ihren Prüfungsantrag zurückgezogen.
