In das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz soll neu das so genannte Kabotage Recht (8. Freiheit) aufgenommen werden. Bei der Kabotage handelt es sich um reine Inlandflüge auf dem jeweils anderen Staatsgebiet. Die Vorbereitungen zu den entsprechenden Verhandlungen sind am Laufen. Wann jedoch konkrete Verhandlungen aufgenommen werden können, ist noch unklar. Im Vorfeld soll eine Studie über die Auswirkungen durchgeführt werden, die im Januar 2008 lanciert werden soll.
Zudem hat der Ausschuss beschlossen, weitere EU-Verordnungen in das Abkommen aufzunehmen. Hierzu gehört beispielsweise die Basisverordnung für ein neues Regelwerk im Bereich Flugbetriebe- und operation.