Bundeskartellamt und Booking.com im Zwist

Die deutschen Behörden wollen die Bestpreisklausel verbieten – das Online-Portal wehrt sich.

Das deutsche Bundeskartellamt untersagt dem Hotelbuchungsportal Booking.com die Anwendung von Bestpreisklauseln. Mit diesen Ratenparitätsklauseln verpflichtete Booking.com die Hotels und Unterkünfte, ihre Angebote auf keinem anderen Kanal günstiger als bei Booking.com zu verkaufen. Das Kartellamt argumentiert, dass solche Klauseln Nachteile für die Verbraucher mit sich bringen, da niedrigere Preise unterbunden werden. Auf diese Weise gebe es keine Konkurrenz zwischen den Onlineportalen.

Booking.com hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Man habe per Juli die Klauseln bereits eingeschränkt, was von den Wettbewerbsbehörden in allen anderen europäischen Ländern gutgeheissen worden sei. Das Bundeskartellamt sei damit die einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa, die den Online-Reisevermittlern die Anwendung dieser eingeschränkten Ratenparitätsklauseln in den Vereinbarungen mit Hotels und Unterkünften untersage. Dabei weise der deutsche Markt keine wesentlichen Charakteristika auf, die sich von den Marktgegebenheiten in den anderen Ländern unterscheiden und damit einen Sonderweg rechtfertigen würden.
 
Solange die Resultate der Berufung nicht vorliegen, wird Booking.com seine Vereinbarungen aber entsprechend ändern.