Laut einer Meldung von "Travel One" entschied das Landgericht Frankfurt, dass das Cross-Ticketing der Fluggesellschaften rechtswidrig sei. Das heisst, dass ein Rückflug-Ticket auch dann seine Gültigkeit behält, wenn der Hinflug nicht wahrgenommen wird. Das Gericht hat in einem Musterverfahren schliesslich gegen British Airways entschieden. Ein weiteres Verfahren ist noch gegen Lufthansa anhängig.
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Cross-Ticketing ist rechtswidrig
In Deutschland entschied das Gericht für den Konsumenten und gegen die Fluggesellschaften.