Flughafen Zürich reicht Rekurs ein

Der Rekurs richtet sich gegen die revidierte Bau- und Zonenordung (BZO) der Stadt Kloten.

Unique (Flughafen Zürich AG) reicht Rekurs gegen die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Kloten ein. Die BZO ist ein wichtiges Raumplanungsinstrument der Gemeinde Kloten. Die Flughafenbetreiberin möchte mit ihrem Rekurs verhindern, dass die Wohnbevölkerung in fluglärmbelasteten Gebieten weiter zunimmt.

Die Flughafenbetreiberin vertritt die Ansicht, dass bestehende Baugebiete im fluglärmbelasteten Gebiet von Kloten nicht intensiver für Wohnbauten genutzt werden sollten. Unique (Flughafen Zürich AG) hat sich schon mehrmals dahingehend geäussert, dass möglichst wenig Menschen von Fluglärm betroffen sein sollen und vor allem möglichst wenig Menschen neu betroffen werden sollen. Das sei nicht möglich, wenn stetig zusätzlicher Wohnraum in Fluglärmgebieten geschaffen werde.

Im Hinblick auf die im Zürcher Fluglärm Index (ZFI) definierte maximale Anzahl stark von Lärm gestörter Personen besteht die Gefahr, dass der definierte Richtwert durch Zuzüger selbst bei gleich bleibendem Fluglärm überschritten wird.