Die Nutzung des Pistensystems am Flughafen Zürich unterliegt verschiedenen meteorologischen, topographischen und politischen Einschränkungen. Die Umsetzung des Staatsvertrags würde weitere Einschränkungen mit sich bringen, weshalb der Flughafen auf eine Alternative zum Nordanflugkonzept angewiesen wäre. Dies sei nur mit einer Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden möglich, teilt der Flughafen mit. Die Flughafen Zürich AG hat nun die Planungsarbeiten vergeben.
Die in Auftrag gegebenen Planungsarbeiten, die am 30. November 2012 ausgeschrieben wurden, dienen als technische Grundlage für die Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Entscheide. Ein entsprechendes Baugesuchkann gemäss Flughafengesetz jedoch nur beim UVEK eingereicht werden, falls der Kanton Zürich diesem Vorhaben zustimmt. Da der Zeitplan für ein Projekt dieser Grössenordnung bis 2020 sehr knapp bemessen ist, sollte das Baugesuch nach einer allfälligen Zustimmung des Kantons umgehend eingereicht werden können. Aus diesem Grund beginnt die Flughafenbetreiberin bereits jetzt mit den Planungsarbeiten.