Ein Flugticket muss auch dann gültig bleiben, wenn nicht alle Flugcoupons in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) am Donnerstag entschieden. Das Gericht erklärte damit Regelungen der Lufthansa und British Airways für unwirksam, wonach Flugtickets insgesamt verfallen, wenn sie nicht in der gebuchten Reihenfolge genutzt werden. Fluggesellschaften wollen mit solchen Klauseln verhindern, dass Tickets für Flüge mit Zwischenlandung – etwa ein Fernflug mit Zubringerflug – nur für die zweite Teilstrecke (Fernflug) genutzt werden. Dazu besteht dann ein Anreiz, wenn der Preis für beide Flüge zusammen niedriger ist als der Preis, der bei Buchung nur des Fernflugs verlangt wird. Die Klausel soll ferner ausschliessen, dass Fluggäste bei günstig angebotenen Hin- und Rückflügen die Tickets der einzelnen Flüge anders als vorgesehen kombinieren oder nur für Teilstrecken nutzen und so zu einem geringeren Preis fliegen, als wenn sie von vornherein die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten.
Der BGH wies jedoch darauf hin, dass die Fluggesellschaften ihre Interessen weiterhin wahren könnten. Hierzu genüge eine Regelung, die «den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet», wenn ein Flug auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird. So könne bestimmt werden, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige höhere Preis zu zahlen ist, der für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden wäre. Dies berichten deutsche Nachrichtendienste.
