Gerichtsurteil: Hotels müssen sich bewerten lassen

A&O Hotels verlieren auch in Hamburg gegen Holidaycheck.de.

Letzte Woche fällte das Oberlandesgericht Hamburg einen Entscheid, der wohl als Präzedenzfall für die Hotelbranche gelten wird. A&O Hotels wollten erreichen, dass sie ihre Unterkünfte – es handelt sich um preisgünstige Hotels und Hostels in deutschen Zentren – bei Bedarf komplett von der Hotelbewertungsplattform Holidaycheck.de entfernen können. Es handle sich um einen öffentlichen Pranger, und es seien unbedachte und unsachliche Rezensionen durch junge Gäste zu befürchten, denen zum Beispiel überbordender Alkoholkonsum in den Hostels untersagt werde.

Das Gericht hingegen entschied gegen ein allgemeines Bewertungsverbot für bestimmte Hotels und argumentierte, dass dadurch das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde, was nicht im Interesse der Allgemein sei. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Ausserdem seien Hotels unzutreffenden Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie die Löschung einzelner Bewertungen verlangen und gerichtlich durchsetzen könnten.

Damit verliert A&O Hotels nach Berlin und Köln auch das dritte Gefecht gegen Holidaycheck. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.