Hüst-Hott-Politik in Venedig

Ein Gericht hat das seit letztem November für grosse Kreuzfahrtschiffe geltende Verbot einer Durchfahrt durch den Canale della Giudecca wieder aufgehoben.

Die Ausgangslage war klar: Im November 2013 hatte die italienische Regierung per Dekret beschlossen, dass ab November 2014 grosse Kreuzfahrtschiffe ab 96‘000 BRZ den Canale della Giudecca nicht mehr befahren dürfen. Gleichzeitig wurde auch die Zahl der Durchfahrten für kleinere Einheiten reduziert. Die Reedereien haben ihre Planung für 2014 und die nächsten Jahre entsprechend angepasst und grössere Schiffe abgezogen, während in Venedig seither über Alternativen gebrütet wurde: Zur Diskussion steht etwa ein alternativer Kanal durch die Lagune zur Stazione Marittima oder gar ein neuer Terminal am Rande der Lagune.

Doch nun herrscht plötzlich Verwirrung: Wie italienischen Medien melden, hat das Verwaltungsgericht der Region Venetien das Verbot wieder aufgehoben. In Rom sorgt der Entscheid im zuständigen Ministerium für «Entsetzen»: Man will umgehend Berufung einlegen um Venedig gegen die Bedrohung durch die Megaliner zu verteidigen. Beobachter gehen davon aus, dass mit dem neusten Gerichtsurteil der Druck aufgebaut werden soll, mit den Alternativen endlich vorwärts zu machen.