LSVA-Streit kommt vors Bundesgericht

Die Astag prüft weitere Massnahmen im Streit um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Das Eidgenossische Finanzdepartement sowie das Verkehrsdepartement haben beschlossen, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gegen eine LSVA-Erhöhung ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Die Oberzolldirektion erhebt per sofort nur noch den Tarif, der vor der LSVA-Erhöhung per 1. Januar 2008 Gültigkeit hatte. Rund 5000 Fahrzeughalter sollen Anfang 2008 gegen die Tariferhöhung Einsprache erhoben haben.

«So uneinsichtig der Bundesrat sich bisher verhielt, so trotzig klammert er sich nun an den letzten Strohhalm», kommentiert Nationalrat Adrian Amstutz, Zentralpräsident der Astag. Die Astag prüft jetzt, welche weiteren Massnahmen eingeleitet werden müssen. Die Gremien der Astag werden sich noch im November zu einer Aussprache treffen.