Luftverkehrsabkommen zwischen EU und Indien

Ein «horizontales» statt 26 einzelne, bilaterale Abkommen.

Die Europäische Union (EU) und Indien haben an einem Gipfeltreffen in Marseille ein so genanntes horizontales Abkommen über die Zivilluftfahrt unterzeichnet. Das horizontale Abkommen soll laut einer Pressemeldung der EU bezüglich der 26 bilateralen Luftfahrtabkommen, die Indien mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten geschlossen hat, wieder Rechtsicherheit herstellen und diese in Einklang mit dem EU-Recht bringen. Damit sei eine solide Grundlage für den weiteren Ausbau der Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Indien und für die künftige Zusammenarbeit geschaffen.

«Das Abkommen bedeutet gute Neuigkeiten für die Luftfahrtunternehmen Indiens und der EU, da sie die Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die bilateralen Luftfahrtabkommen beseitigt. Ebenso wichtig ist aber, dass dieses Abkommen ein bedeutender Schritt zur Stärkung unserer Beziehungen mit Indien ist und neue Felder der Zusammenarbeit öffnet. Indien ist ein wichtiger Partner für Europa und einer der weltweit am stärksten wachsenden Luftverkehrsmärkte. Die EU und Indien können aus einer engeren Zusammenarbeit auf diesem Gebiet grossen Nutzen ziehen. Dieses Abkommen ist ein weiteres greifbares Ergebnis der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Indien. Ich gehe davon aus, dass sich die Luftfahrtzusammenarbeit in den nächsten Jahren auf verschiedenen Gebieten, wie etwa bei der regulatorischen und technischen Zusammenarbeit, noch vertiefen wird», so Antonio Tajani, EU-Kommissar für Verkehr.