Neuer GAV für Swiss-Kabinenpersonal

Gesamtarbeitsvertrag muss noch genehmigt werden.

Mit der erzielten Einigung zwischen der Swiss Geschäftsleitung und Kapers wird der letzte noch offene Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in ein neues Vertragsgefäss überführt. Der neue Vertrag gilt ab 1. Mai 2015 und löst die bisherigen drei GAVs ab. Die Verhandlungsparteien haben sich auf eine fünfjährige Vertragslaufzeit geeinigt.

Inhaltlich wurde unter anderem die schrittweise Einführung eines 13. Monatsgehalts und eine Entlastung bei den Arbeitszeiten im Europa-Verkehr vereinbart. Das Pensionsalter für das Kabinenpersonal wird von heute 58 auf 60 Jahre erhöht, flankiert mit einer Reihe von flexiblen Pensionierungsoptionen und einem verbesserten Kündigungsschutz für langjährige Flight Attendants. Um die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Swiss sicherzustellen, wird mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag auch eine neue Spesenregelung eingeführt. Darüber hinaus werden die jährlichen Lohnsteigerungen im Lohnsystem neu ausgestaltet. 

Die getroffene Vereinbarung enthält dann auch die Zusage von Swiss, dass die zwischenzeitlich getätigten Einzelarbeitsvertrags-Anstellungen an der Crew-Basis Zürich in den neuen GAV überführt werden und in einem zweiten Schritt Kapers auch Sozialpartner des Genfer Kabinenpersonals wird.

Die Ausarbeitung der vertraglichen Details findet in den nächsten Wochen statt. Der neue Gesamtarbeitsvertrag muss anschliessend noch vom Verwaltungsrat von Swiss und den Mitgliedern der Kapers genehmigt werden.