An Schweizer Flughäfen wird ein neues Modell für die Schadstoffemissionsgebühren eingeführt. Damit soll die europaweite Harmonisierung fortgesetzt und eine breitere Wirkung erzielt werden.
Das neue Modell wird am 1. April 2010 an den Flughäfen Zürich, Bern und Lugano eingeführt, in Genf am 1. Mai 2010. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine Vernehmlassung bei den betroffenen Luftfahrzeughaltern durchgeführt. Die rechtliche Grundlage dazu bildet die Richtlinie des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), «Aircraft Emissions Charges in Switzerland», welche regelt, dass das von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (Ecac) erarbeitete Gebührenmodell auch in der Schweiz zur Anwendung kommt.
«Das neue Modell folgt dem Verursacherprinzip. Im Gegensatz zu früheren Ansätzen werden alle Flugzeuge mit der Schadstoffemissionsgebühr belastet. Die Einführung des neuen Modells führt bei den Flughäfen nicht zu höheren Erträgen. Je nach Emissionen der eingesetzten Triebwerke können sich bei einzelnen Luftverkehrsgesellschaften jedoch Veränderungen gegenüber den heute zu entrichtenden Gebühren ergeben. Zürich hat bereits im Jahr 1997 bei besonders umweltbelastenden Flugzeugen eine schadstoffabhängige Landegebühr eingeführt, Genf 1998, Bern-Belp im Jahr 2000 und der Euroairport 2003. Die Schweiz hat somit, gemeinsam mit Schweden, international eine Vorreiterrolle eingenommen und einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Schadstoffemissionen geleistet», erklärt die Swiss International Airports Association (SIAA) in einer Mitteilung.
