Ryanair: EU wird nicht aktiv

Die Annullierungen der Flüge, die über Drittanbieter gebucht wurden, sei keine Verletzung von Verbraucherrechten.

Laut «FVW online» sieht die EU-Kommission im Vorgehen von Ryanair (Annullierung von Flügen, die nicht über die eigene Website gebucht wurden) keine Verletzung von Verbraucherrechten – immer mit der Voraussetzung, dass die Käufer den Ticketpreis zurückerhalten. Offenbar liegen der EU-Kommission keine Reklamationen von Passagieren vor.

Man beobachte die Situation aber weiter, um im Bedarfsfall aktiv zu werden, sagt ein Sprecher der EU-Kommission.